FahrschuleZentrum
Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 11. Oktober 2026

Diese Bedingungen gelten für alle Verträge mit der Fahrschule Zentrum Pirisan-Bregaj + Pirisan GbR, Ringstraße 90, 24103 Kiel (im Folgenden „Fahrschule“).

1. Bestandteil der Ausbildung

Die Fahrausbildung umfasst theoretischen und praktischen Fahrunterricht.

Schriftlicher Ausbildungsvertrag

Sie erfolgt aufgrund eines schriftlichen Ausbildungsvertrages.

Rechtliche Grundlagen der Ausbildung

Der Unterricht wird aufgrund der hierfür geltenden gesetzlichen Bestimmungen und der auf ihnen beruhenden Rechtsverordnungen, namentlich der Fahrschüler-Ausbildungsordnung, erteilt. Im Übrigen gelten die nachstehenden Bedingungen, die Bestandteile des Ausbildungsvertrages sind.

Beendigung der Ausbildung

Die Ausbildung endet mit der bestandenen Fahrerlaubnisprüfung, in jedem Fall nach Ablauf eines Jahres seit Abschluss des Ausbildungsvertrages. Wird das Ausbildungsverhältnis nach Beendigung fortgesetzt, so sind für die angebotenen Leistungen der Fahrschule die Entgelte der Fahrschule maßgeblich, die durch den nach § 19 FahrlG bestimmten Preisaushang zum Zeitpunkt der Fortsetzung des Ausbildungsvertrages ausgewiesen sind. Hierauf hat die Fahrschule bei Fortsetzung hinzuweisen.

Eignungsmängel des Fahrschülers

Stellt sich nach Abschluss des Ausbildungsvertrages heraus, dass der Fahrschüler die notwendigen körperlichen, sprachlichen oder geistigen Anforderungen für den Erwerb der Fahrerlaubnis nicht erfüllt, so ist für die Leistungen der Fahrschule Ziffer 6 anzuwenden.

Absage von Fahrstunden, Benachrichtigungsfrist

Kann der Fahrschüler eine vereinbarte Fahrstunde nicht einhalten, so ist die Fahrschule unverzüglich zu verständigen. Werden vereinbarte Fahrstunden nicht mindestens 2 Werktage (hiervon ausgenommen ist der Samstag und Sonntag) vor dem vereinbarten Termin abgesagt, ist die Fahrschule berechtigt, eine Ausfallentschädigung für vom Fahrschüler nicht wahrgenommene Fahrstunde in Höhe von 100 % des vereinbarten Fahrstundenpreises zu verlangen.

2. Entgelte, Preisaushang

Die im Ausbildungsvertrag zu vereinbarenden Entgelte haben den durch Aushang in der Fahrschule bekannt gegebenen zu entsprechen.

Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung und Leistungen

Mit dem Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung werden abgegolten: die theoretische und die praktische Prüfungsvorstellung einschließlich der Prüfungsfahrt. Bei Wiederholungsprüfungen wird das Entgelt, wie im Ausbildungsvertrag vereinbart, erhoben.

3. Grundbetrag und Leistungen

Mit dem Grundbetrag werden abgegolten: die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule sowie die Erteilung des theoretischen Unterrichts.

Für die weitere Ausbildung im Falle des Nichtbestehens der theoretischen Prüfung ist die Fahrschule berechtigt, den hierfür im Ausbildungsvertrag vereinbarten Teilgrundbetrag zu berechnen, höchstens aber die Hälfte des Grundbetrages der jeweiligen Klasse; die Erhebung eines Teilgrundbetrages nach nicht bestandener praktischer Prüfung ist unzulässig. (Die Fahrschule verzichtet auf den Teilgrundbetrag, siehe Teil B Nr. 6.)

Entgelt für Fahrstunden und Leistungen

Mit dem Entgelt für die Fahrstunde von 45 Minuten Dauer werden abgegolten: die Kosten für das Ausbildungsfahrzeug einschließlich der Fahrzeugversicherungen sowie die Erteilung des praktischen Fahrunterrichts.

4. Zahlungsbedingungen

Soweit nichts anderes vereinbart ist, werden der Grundbetrag bei Abschluss des Ausbildungsvertrages, das Entgelt für die Fahrstunde vor Antritt derselben, der Betrag für die Vorstellung zur Prüfung zusammen mit eventuell verauslagten Verwaltungs- und Prüfungsgebühren spätestens 3 Werktage vor der Prüfung fällig.

Leistungsverweigerung bei Nichtausgleich der Forderungen

Wird das Entgelt nicht zur Fälligkeit bezahlt, so kann die Fahrschule die Fortsetzung der Ausbildung sowie die Anmeldung und Vorstellung zur Prüfung bis zum Ausgleich der Forderungen verweigern.

Entgeltentrichtung bei Fortsetzung der Ausbildung

Das Entgelt für eine eventuell erforderliche weitere theoretische Ausbildung (Ziffer 3) ist vor Beginn derselben zu entrichten.

5. Kündigung des Vertrages

Der Ausbildungsvertrag kann vom Fahrschüler sowie von der Fahrschule jederzeit gekündigt werden. Es bedarf keines wichtigen Grundes.

Textform der Kündigung

Eine Kündigung des Ausbildungsvertrages ist nur wirksam, wenn sie in Textform erfolgt.

6. Entgelte bei Vertragskündigung

Wird der Ausbildungsvertrag gekündigt, so hat die Fahrschule Anspruch auf das Entgelt für die erbrachten Fahrstunden und Leistungen und eine etwa erfolgte Vorstellung zur Prüfung in voller Höhe. Kündigt die Fahrschule oder der Fahrschüler, so steht der Fahrschule weiterhin folgendes Entgelt zu:

  • a) 1/2 des Grundbetrages, wenn die Kündigung nach Vertragsschluss mit der Fahrschule, aber vor Beginn der Ausbildung erfolgt;
  • b) der volle Grundbetrag, wenn die Kündigung nach Beginn der theoretischen Ausbildung, der für die beantragten Klassen vorgeschriebenen theoretischen Mindestunterrichtseinheiten erfolgt.

7. Einhaltung vereinbarter Termine

Fahrschule, Fahrlehrer und Fahrschüler haben dafür zu sorgen, dass vereinbarte Fahrstunden pünktlich beginnen. Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich an der Fahrschule. Wird auf Wunsch des Fahrschülers davon abgewichen, wird die aufgewendete Fahrzeit zum Fahrstundensatz berechnet. Hat der Fahrlehrer den verspäteten Beginn einer Fahrstunde zu vertreten oder unterbricht er den praktischen Unterricht, so ist die ausgefallene Ausbildungszeit nachzuholen oder gutzuschreiben.

Wartezeiten bei Verspätung

Verspätet sich der Fahrlehrer um mehr als 15 Minuten, so braucht der Fahrschüler nicht länger zu warten. Hat der Fahrschüler den verspäteten Beginn einer vereinbarten praktischen Ausbildung zu vertreten, so geht die ausgefallene Ausbildungszeit zu seinen Lasten. Verspätet er sich um mehr als 15 Minuten, braucht der Fahrlehrer nicht länger zu warten. Die vereinbarte Ausbildungszeit gilt dann als ausgefallen.

Ausfallentschädigung

Die Ausfallentschädigung für die vom Fahrschüler nicht wahrgenommene Ausbildungszeit beträgt auch in diesem Falle 100 % des vereinbarten Fahrstundenpreises.

8. Ausschluss vom Unterricht

Der Fahrschüler ist vom Unterricht auszuschließen:

  • a) wenn er unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht;
  • b) wenn anderweitig Zweifel an seiner Fahrtüchtigkeit begründet sind.

9. Behandlung von Ausbildungsgerät und Fahrzeugen

Der Fahrschüler ist zur pfleglichen Behandlung der Ausbildungsfahrzeuge, Lehrmodelle und des sonstigen Anschauungsmaterials verpflichtet.

10. Bedienung und Inbetriebnahme von Lehrfahrzeugen

Ausbildungsfahrzeuge dürfen nur unter Aufsicht des Fahrlehrers bedient oder in Betrieb gesetzt werden. Zuwiderhandlungen können Strafverfolgungen und Schadensersatzpflicht zur Folge haben.

Besondere Pflichten des Fahrschülers bei der Kraftradausbildung

Geht bei der Kraftradausbildung oder -prüfung die Verbindung zwischen Fahrschüler und Fahrlehrer verloren, so muss der Fahrschüler unverzüglich (geeignete Stelle) anhalten, den Motor abstellen und auf den Fahrlehrer warten. Erforderlichenfalls hat er die Fahrschule zu verständigen. Beim Verlassen des Fahrzeugs hat er dieses ordnungsgemäß abzustellen und gegen unbefugte Benutzung zu sichern.

11. Abschluss der Ausbildung

Die Fahrschule darf die Ausbildung erst abschließen, wenn sie überzeugt ist, dass der Fahrschüler die nötigen Kenntnisse und Fähigkeiten zum Führen eines Kraftfahrzeuges besitzt (§ 16 FahrlG). Deshalb entscheidet der Fahrlehrer nach pflichtgemäßem Ermessen über den Abschluss der Ausbildung (§ 6 FahrschAusbO).

Anmeldung zur Prüfung

Die Anmeldung zur Fahrerlaubnisprüfung bedarf der Zustimmung des Fahrschülers; sie ist für beide Teile verbindlich. Erscheint der Fahrschüler nicht zum Prüfungstermin, ist er zur Bezahlung des Entgelts für die Vorstellung zur Prüfung und verauslagter oder anfallender Gebühren verpflichtet.

12. Gerichtsstand

Hat der Fahrschüler keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland oder verlegt er nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland, oder ist der gewöhnliche Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, so ist der Sitz der Fahrschule der Gerichtsstand.

Teil B: Ergänzungen für die Anmeldung über die Website

Die folgenden Regeln ergänzen Teil A für alles, was du über diese Website buchst. Wir sprechen dich hier mit „du“ an. Das ändert nichts an deinen Rechten.

1. Vertragsschluss online

Mit der Online-Anmeldung und deiner digitalen Unterschrift gibst du ein verbindliches Angebot auf Abschluss eines Ausbildungsvertrags ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Fahrschule ihn unterschreibt und dir per E-Mail bestätigt. Den unterschriebenen Vertrag bekommst du als PDF und findest ihn jederzeit auf deiner Seite „Mein Weg“. Meldest du dich im Büro an, unterschreiben beide Seiten den Vertrag vor Ort.

Als Verbraucher hast du bei einer Anmeldung über die Website oder per E-Mail ein Widerrufsrecht. Die Einzelheiten stehen in der Widerrufsbelehrung.

2. Minderjährige

Bist du noch nicht 18, wird der Vertrag erst wirksam, wenn deine Erziehungsberechtigten zustimmen. Sie bekommen dazu eine E-Mail mit einem Link, über den sie den Vertrag ansehen und unterschreiben. Wer unterschreibt, versichert, auch im Namen des anderen Erziehungsberechtigten handeln zu dürfen, und übernimmt die Kosten der Ausbildung.

3. Klassen, Pakete, Preise und Schätzungen

Wir bilden in den Klassen B, B78 (nur Automatik), B197 und BE aus. Für B, B78 und B197 gibt es die Pakete Zentrum Basic, Zentrum Flex und Zentrum Intensiv, für BE ein eigenes Angebot. Was die Pakete enthalten und kosten, steht im Preisaushang.

Der Preisaushang hängt im Büro aus und steht auf der Seite Preise. Alle Preise sind Endpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Nicht enthalten sind Gebühren der Fahrerlaubnisbehörde und der Prüforganisation (TÜV oder DEKRA), Sehtest, Erste-Hilfe-Kurs und Passbilder. Behördliche Gebühren geben wir unverändert weiter.

Zeitlich begrenzte Angebote (zum Beispiel ein reduzierter Grundbetrag) kennzeichnen wir mit ihrem Enddatum. Für deinen Vertrag gelten die Preise vom Tag deiner Anmeldung, auch ein an diesem Tag gültiger Angebotspreis. Sie stehen in deinem Ausbildungsvertrag.

Wie viele Fahrstunden du brauchst, hängt von deinem Lernfortschritt ab. Angaben dazu auf der Website, im Kostenrechner, in Paketen oder im Kostenvoranschlag sind deshalb Schätzungen. Abgerechnet wird, was du tatsächlich in Anspruch nimmst.

4. Zahlung online

Du kannst bar, per Überweisung oder online bezahlen. Online-Zahlungen laufen über Stripe, zum Beispiel per Karte, Apple Pay oder PayPal. Welche Zahlarten gerade möglich sind, siehst du auf der Zahlungsseite. Bei „monatlich zahlen“ schließt du eine Ratenzahlung mit Klarna ab. Dann gelten zusätzlich die Bedingungen von Klarna. Der Preis ist derselbe wie bei Sofortzahlung. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen, soweit auf der Rechnung nichts anderes steht; die Fälligkeit nach Teil A Nr. 4 bleibt unberührt.

Übernimmt das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit die Kosten, rechnen wir nach der Bewilligung direkt mit der Behörde ab. Was die Bewilligung nicht abdeckt, zahlst du selbst.

5. Zentrum Intensiv

Für das Paket Zentrum Intensiv gibt es keine festen Kurstermine. Die praktische Ausbildung findet als Intensivschulung in 2 Wochen statt. Wann sie beginnt, vereinbaren wir mit dir.

6. Nicht bestandene Prüfung

Bestehst du eine Prüfung nicht, fallen für die Wiederholung das Entgelt für die Vorstellung zur Prüfung und die Prüfgebühr der Prüforganisation erneut an, in derselben Höhe wie beim ersten Mal. Einen neuen Grundbetrag oder Teilgrundbetrag berechnen wir nicht.

7. Erste-Hilfe-Kurs über unseren Kooperationspartner

Den Erste-Hilfe-Kurs bieten wir nicht selbst an. Bei den Paketen Zentrum Flex und Zentrum Intensiv kannst du bei der Anmeldung oder auf „Mein Weg“ einen Platz bei unserem Kooperationspartner buchen, der Fahrschule Impulse GmbH, Gablenzstraße 4, 24114 Kiel. Wir vermitteln den Platz nur und leiten deine Buchung weiter. Der Vertrag über den Kurs kommt ausschließlich zwischen dir und der Fahrschule Impulse GmbH zustande, sobald sie dir die Buchung per E-Mail bestätigt. Es gelten ihre Bedingungen. Der Kurs ist nicht im Paketpreis enthalten. Er kostet derzeit 50 €; den aktuellen Preis siehst du bei der Buchung. Bezahlt wird direkt bei der Fahrschule Impulse vor Ort am Kurstag, die Teilnahmebescheinigung bekommst du nach bestandenem Kurs direkt vor Ort. Bis 7 Tage vor Kursbeginn kannst du auch über „Mein Weg“ stornieren.

8. Beratung, Chat und Kostenvoranschlag

Die Beratung am Telefon oder im Büro ist kostenlos und unverbindlich. Der Chat auf der Website beantwortet Fragen zunächst mit einem KI-Assistenten. Seine Antworten sind unverbindlich und können Fehler enthalten. Verbindlich sind nur der Ausbildungsvertrag, der Preisaushang und Auskünfte unseres Teams.

Einen Kostenvoranschlag für das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit erstellen wir kostenlos. Er gilt 90 Tage. Er ist kein Vertrag und keine Zusage, dass die Behörde die Kosten übernimmt.

9. Haftung und Schlussbestimmungen

Die Fahrschule haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Es gilt deutsches Recht. Als Verbraucher behältst du den Schutz der zwingenden Vorschriften des Landes, in dem du deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast. Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Ist eine Bestimmung dieser AGB unwirksam, bleiben die übrigen wirksam.

Fragen zu diesen Bedingungen beantworten wir gern: 0431 69113376 oder info@fahrschulezentrum.live.

Jetzt anmelden